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Vorsicht! Urheberrecht.

Urheberrecht: Sollte ich meine Bilder und Videos auf anderen Internetseiten oder in irgendwelchen Foren wiederfinden, so wird die Beauftragung eines Anwalts zur Einbringung einer Klage nach dem UrhG unumgänglich. Gem. § 50 Abs. 2 Z 10 (JN) ist für Streitigkeiten aus dem Urheberrecht, unabhängig vom Streitwert, immer das Landesgericht zuständig und dort besteht Rechtsanwaltszwang. Da die Kosten einer derartigen Klage nicht unbeträchtlich sind, sollte man sich daher vorher gut überlegen, ob es sich auszahlt, Bilder an denen man keine Rechte hat zu veröffentlichen.… Read more

Posted by Fussgeiler82 7 years ago